Die Kindertagesstätte St. Leo hat sich an einem Spenden-Wettbewerb der Pfalzwerke AG beteiligt und den 3. Platz geschafft.
Die Kinder bedanken sich für Ihre rege Teilnahme!
Aktuelle Corona-Zahlen
Wir stellen auf dieser Seite die aktuellen Corona-Zahlen des Landkreises Germersheim übersichtlich zur Verfügung.
Coronavirus (SARS-CoV-2)
Der Coronavirus geht leider auch an unserer Stadt und Region nicht vorbei. Wir raten jedem, sich bei den offiziellen Stellen, die wir hier für Sie verlinkt haben, zu informieren, die hygienischen Grundsätze zu beachten und nicht in unnötige Panik oder Aktionismus zu verfallen.
Wir haben Ihnen eine umfangreiche Sammlung von Internetseiten zusammengetragen, auf denen Sie sich zum Thema Corona Virus objektiv informieren können. Klicken Sie einfach hier, um sich zum Thema zu informieren.
Natürlich sind wir bemüht diese Sammlung für Sie immer aktuell zu halten. Leider ist dies bei den aktuell sehr hektischen Entscheidungen der politischen Entscheidungsträger mit unter sehr schwierig. Aus diesem Grund warten wir in der Regel mit der Aktualisierung dieser Seiten, bis sich die politischen Wogen etwas geglättet haben. Daher kann es durchaus zu Verzögerungen von 1-2 Tagen kommen.
Lockdown in Frankreich ab dem 3. April - Stand: 02.04.2021
Ab dem 3. April und für 4 Wochen gelten neue Regeln in ganz Frankreich (außer in den Überseegebieten):
- Ausgangsbeschränkung auf einen Umkreis von 10 km um den Wohnsitz: keine Bescheinigung notwendig, aber ein Wohnsitznachweis sollte mitgeführt werden. Bei einer Entfernung von mehr als 10 km wird eine Bescheinigung benötigt und ein wichtiger Grund muss vorliegen. - Nächtliche Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr: für Ausnahmen bedarf es einer Bescheinigung und ein Nachweis für den Grund muss mitgeführt werden - Keine Reisen von einer Region zur anderen ab dem 5. April: Ausnahmen nur bei einem wichtigen Grund. Grenzpendler sind von dieser Regelung ausgenommen. Alle Geschäfte, die in einer offiziellen Liste genannt werden, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und wenigen anderen, sind geschlossen. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre müssen diese Geschäfte jedoch um 18 Uhr schließen.
Am Freitag, den 26. März 2021, hat das Robert Koch-Institut ganz Frankreich zum Hochinzidenzgebiet erklärt (das Departement Moselle ist weiterhin Virusvarianten-Gebiet). Seit dem 28. März gelten somit neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland:
- Für den Grenzübertritt nach Deutschland ist ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Es werden PCR- und Antigen-Tests akzeptiert. Grenzgänger aus dem Elsass müssen zweimal die Woche ein negatives Testergebnis vorweisen.
- Für einen Aufenthalt in Deutschland von mehr als 24 Stunden wird eine Einreisanmeldung benötigt.
- Die deutsch-französischen Grenzen sind geöffnet. Es gibt keine systematischen Personenkontrollen.
- Der grenzüberschreitende Personentransport aus dem Elsass und dem restlichen Frankreich Richtung Deutschland wird fortgesetzt. Der Personentransport zwischen dem Departement Moselle und dem Saarland wird jedoch weiterhin ausgesetzt.
Für die Einreise nach Frankreich ist ein negativer PCR-Test notwendig. Seit dem 31. Januar gilt dies auch für Personen, die auf dem Landweg einreisen, etwa mit dem Auto oder dem Zug. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind unter anderem Pendler und Grenzbewohner. Für Grenzbewohner hat die französische Regierung einen Radius von 30 Kilometer (ab dem Wohnsitz) festgelegt.
Weitere Informationen für Grenzgänger finden Sie hier.
Nachfolgend können Sie sich die Dokumente, zusammen mit der deutschen Übersetzung, herunterladen und ausdrucken. Bei der ausfüllbaren Variante können Sie die Daten direkt in das pdf-Formular eintragen und anschließend ausdrucken. Weitere Informationen für Grenzgänger finden Sie hier.
Natürlich ist in Frankreich, falls französische Vorschriften das Mitführen vorschreiben, immer das französischsprachige Formular mitzuführen.
Außerdem genügt es nicht bei einer Kontrolle nur das Formular vorzuzeigen, es bedarf der Vorlage von Dokumenten, die den triftigen Grund belegen. Ein Verstoß gegen die in Frankreich geltenden Vorschriften wird mit einem Bußgeld von 135 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall werden 375 € fällig.
Weitere Informationen finden Sie beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Nachfolgend finden Sie zwei sehr interessante Seiten dieses Vereins.
- Allgemeine aktuelle Info's für Grenzgänger finden Sie hier ...
- Antworten auf viele aktuelle Fragen von Grenzgängern finden Sie hier ...
Schaidt war im Fernsehen
Am 05.10.2018 sendete das dritte Fernsehprogramm des SWR ein Straßenportait aus Schaidt. Der Beitrag "Hierzuland" in der Sendung Landesschau Rheinland-Pfalz dauerte rund 6 Minuten und zeigte die Straße und einige seiner Einwohner wie sie in der Speckstraße leben, wie sie darüber denken dort zu leben und was das lben in Schaidt ausmacht.
Wenn Sie sich den Beitrag nocheinmal anschauen möchten oder ihn verpasst haben, so klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link zu diesem Beitrag. Beitrag über Schaidt
Aktuelle Termine für Schaidt
April
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02.04.2021
Karfreitag - Gesetzlicher Feiertag
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Ostereierverkauf - DRK - Entfällt -
Schaidt/Vollmersweiler
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02.04.2021
Fischessen - Angelverein Steinfeld und Umgebung - Entfällt -